Besondere Regeln für Geimpfte? – Die Empfehlungen des Ethikrats

Schon seit Längerem wird diskutiert, ob für Geimpfte und Ungeimpfte die gleichen Regeln gelten sollten. Am 4. Februar veröffentlichte der deutsche Ethikrat nun seine Empfehlungen dazu.

Das wichtigste zuerst: Aktuell rät der Ethikrat von individuellen Lockerungen der staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte ab, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt sei, wie wahrscheinlich eine Virusübertragungen durch Geimpfte ist. Stattdessen wird die schrittweise Lockerung der staatlichen Einschränkungen für alle empfohlen. Nach der Ansicht des Ethikrates seien hierfür nicht die bloßen nationalen Infektionszahlen ausschlaggebend, sondern der durch vermehrte Impfung zu erwartende Rückgang an schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen. Dieser Rückgang müsse aber zunächst durch priorisierte Impfung von Personen mit erhöhtem individuellen Risiko erreicht werden.

Insbesondere Maßnahmen, die eine vergleichsweise geringe Belastung darstellen, wie Maskenpflicht und Abstandsregel, sollen für längere Zeit ebenfalls unabhängig vom Impfstatus bestehen bleiben. Eine Ausnahmeregelung für Geimpfte würde die praktische Umsetzung erschweren und die Bereitschaft zur Regeleinhaltung unter Ungeimpften verringern.

Anders sieht es beim Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen privater Anbieter aus. Hier ist es aufgrund der Vertragsfreiheit rechtlich möglich, dass Anbieter zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden. So könnten beispielsweise Fluglinien und Kinos einen Impfnachweis verlangen. Ausgenommen davon sind jedoch Angebote, welche zur gleichberechtigten, basalen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind. Denkbar wäre es, diese Vertragsfreiheit bei der Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften gesetzlich einzuschränken, um so einen indirekten Impfzwang zu verhindern. Ob das jedoch sinnvoll und verfassungsrechtlich möglich wäre, wird in den Empfehlungen des Ethikrates nicht bewertet.

 

Gregor Schütze