Modellstädte: Neues aus Tübingen (BW) und NRW

In Tübingen läuft seit dem 16. März einen Modellversuch: Dabei dürfen Außengastronomie und Kulturbetriebe unter Einhaltung von Hygienebestimmungen öffnen und von Personen mit tagesaktuellem Schnelltest besucht werden. Das Projekt war zunächst auf drei Wochen ausgelegt, und wurde nun mit einigen Anpassungen bis zum 18.4. verlängert. Unter anderem muss nun die Außengastronomie wieder schließen und die Testpflicht wird auf den Einzelhandel außerhalb der Innenstadt erweitert.
Die Initiatorin, Notärztin Lisa Federle, berichtet, dass in Tübingen aktuell 8000 Schnelltests pro Tag durchgeführt werden. Ungefähr einer von 1000 sei positiv. Durch die hohe Anzahl an Test werden zu Beginn mehr Infektionen erfasst, die Inzidenz scheint entsprechend zu steigen, dies ist aber nicht auf eine Steigerung der wirklichen Infektionsrate, sondern nur eine Verringerung der Dunkelziffer zurückzuführen. Laut Federle soll ihr Projekt, genannt „Öffnen mit Sicherheit“, Alternativen zu weitreichenden Schließungen erproben und auch die „Diskussion um das Testen“ anregen. In Tübingen liegt die Inzidenz aktuell (Stand 10.04.) bei 114,1 .

Nach dem tübinger Vorbild sollen auch weitere deutsche Städte Modellprojekte dieser Art umsetzen können. In NRW wurden von 46 Städten, die sich als Modellkommunen beworben haben, insgesamt 14 zugelassen. Einige davon können am 19.4. starten (Phase 1) und einige am 26.4. (Phase 2), falls die Inzidenz dort unter 100 liegt. Sollte die Inzidenz 7 Tage lang über 100 liegen, muss das Projekt in der jeweiligen Stadt abgebrochen werden, außer es kann schlüssig begründet werden, dass die geöffneten Bereiche „nicht wesentlich“ zum Infektionsgeschehen beigetragen haben. Wie ein solcher (Nicht-) Beitrag schlüssig dargelegt werden soll, oder nur als Umgehung des Projektabbruchs missbraucht wird ist noch unklar. Die Projekte umfassen je nach Stadt unterschiedliche Teilbereiche des öffentlichen Lebens, so soll beispielsweise in Soest Außengastronomie in der Innenstadt öffnen, in Köln sollen eine Eventlocation, eine Sportstätte, eine Ladenzeile sowie Außen- und Innengastronomie miteinbezogen werden.

 

Anna Bräuker