Die einen sehnen sich nach einem Ende des deutschen Teil-Lockdowns, während die anderen eine Gefahr für ihre Gesundheit bei weiterhin hohen Fallzahlen fürchten müssen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat im Oktober des Jahres die Risikofaktoren für einen schweren Covid-Verlauf neu gelistet.
Erst vor wenigen Tagen verfasste zudem die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin eine Stellungnahme zur Risikoabschätzung für Patient*innen mit chronischen Atemwegs- und Lungenerkrankungen.
Die Bundesregierung hat für Betroffene Informationen und Hinweise zum Selbstschutz zusammengestellt. Dazu gehört auch die Pflicht des Arbeitgebers*in, ein Hygienekonzept und eine Gefährdungsbeurteilung für bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewähren.
Was bedeutet das jedoch konkret?
Angehörige von Risikogruppen können sich vom Betriebsarzt*in beraten lassen, ggf. ein Attest erstellen lassen, damit seitens des Arbeitgebers*in entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
weiterlesen: Wann gilt Covid-19 als Berufskrankheit? https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp
Julia Augustin