Quarantäne und Isolation bei Covid-19 – Wann, wie lange und wer hat da noch den Durchblick?

Die Zahlen sprechen für sich: Bereits am 2. November war fast jedes zehnte Gesundheitsamt in Deutschland an der Kapazitätsgrenze angelangt. 

Gesundheitsämter haben in der Pandemie gemäß dem Infektionsschutzgesetz die Funktion, die Nachverfolgung von Infektionskontakten zu gewährleisten, um eine Eindämmung von Infektionsketten zu ermöglichen. 

Als Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bringen, dienen neben dem, seit November geltenden, Teil- Lockdown in Deutschland auch die Einhaltung von Quarantäne- und Isolationsregelungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Diese wurden mehrfach an die aktuelle Infektionslage angepasst, zuletzt mit Stand vom 19. Oktober 2020. 

 

Die Regelung sieht drei Kategorien des Infektionsrisikos vor.

Höchstes Risiko liegt demnach in der Kategorie I vor. Darunter fallen Kontakte mit Covid-Positiven, bei denen der Abstand unter 1,50 Meter bei einer Zeit von 15 Minuten lag, oder unabhängig vom Abstand die Frischluftzufuhr nicht gewährleistet war. Solche Kontakte sollen sich in vierzehntägige Quarantäne begeben, sich auch im gemeinsamen Haushalt nach Möglichkeit zeitlich und räumlich getrennt  aufhalten, und sich regelmäßig auf Krankheitssymptome hin untersuchen. Eine SARS-CoV-2 Testung bleibt aber eine Einzelfallentscheidung.

Wurde der Abstand in einer Zeit unter 15 Minuten nicht eingehalten oder weniger als 30 Minuten sich in einem Raum mit mangelnder Frischluftzufuhr aufgehalten, zählt man in die Kategorie II. Für diese Menschen genügen allgemeine Informationen zur Kontaktreduktion und Aufklärung über das Vorgehen bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung.

Die Kategorie III bezieht sich auf medizinisches Personal, das aufgrund des Patient*innenumgangs den Mindestabstand oder Frischluftzufuhr nicht einhalten konnte. Hier werden als Schutzmaßnahmen neben Schulungen, bei Vorliegen von Symptomen eine Freistellung von der Tätigkeit mit namentlicher Meldung an das Gesundheitsamt und Isolation bis zur diagnostischen Abklärung empfohlen.

Doch was bedeutet Isolation oder Quarantäne überhaupt?

Eine häusliche Isolierung ist bei einer im Labor bestätigten symptomatischen COVID-19-Erkrankung vorzunehmen. Diese soll für einen Zeitraum bis 10 Tage nach Symptom-Beginn erfolgen. Über einzelne Maßnahmen informiert das folgende Informationsblatt. 

Eine Quarantäne dagegen ist eine präventive Maßnahme ohne das Vorliegen von Symptomen. Kontaktpersonen gesicherter oder verdächtiger Infizierter sowie Reiserückkehrer*innen haben sich bei behördlicher Anordnung oder freiwillig in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Näheres dazu findet ihr hier

Ausgeschlossen von der Quarantäne-Regelung sind Fälle, in denen man die gesunde Kontaktperson einer möglichen Kontaktperson von Infizierten ist. ist.

Bei Fragen wende man sich an das jeweils zuständige Gesundheitsamt.

Merkblatt zur Quarantäne auch in mehreren Sprachen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Inhalt.html

Link zur Vorlage einer Kontaktpersonenliste: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Kontaktpersonenliste.html

Informationen für Einreisende nach Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

 

Julia Augustin